Hohe Anforderungen in Ausschreibungen
Wenn „zu hohe Anforderungen“ nur ein Spiegel des Marktes sind
Wenn „zu hohe Anforderungen“ nur ein Spiegel des Marktes sind
Wenn Anforderungen als „zu hoch“ bewertet werden
Es gibt einen Moment in vielen Ausschreibungen, der erstaunlich zuverlässig eintritt: Sobald Anforderungen ein bestimmtes Niveau überschreiten, kippt der Ton einiger Bieterfragen. Dann geht es plötzlich nicht mehr um Qualität. Sondern um die Frage, ob diese Qualität überhaupt „angemessen“ sei.
Das Muster dieser Bieterfragen erkennt man schnell:
- „Das ist in der Praxis nicht erreichbar.“
- „Das schränkt den Wettbewerb ein.“
- „Das ist realitätsfern.“
- „Die Ausschreibung ist doch auf einen bestimmten Anbieter gemünzt.“
Was dabei selten ausgesprochen wird: Diese Aussagen sagen meist weniger über die Ausschreibung aus – als über die eigene Leistungsfähigkeit.
Denn auch anspruchsvolle Anforderungen sind erreichbar.
Nicht trivial.
Nicht für alle.
Aber erreichbar.
Der Markt ist nicht homogen
Und genau hier wird es interessant. Denn plötzlich zeigt sich etwas, das im Alltag oft verborgen bleibt: Der Markt ist nicht homogen. Es gibt nicht „die Digitalagentur“. Es gibt sehr unterschiedliche Qualitätsniveaus, Arbeitsweisen und Selbstverständnisse.
Ein Teil des Marktes arbeitet so, dass höhere Anforderungen einfach der nächste logische Schritt sind. Ein anderer Teil arbeitet stabil auf einem Niveau, das im bisherigen Umfeld gut funktioniert hat.
Beides ist legitim.
Problematisch wird es erst, wenn aus dieser Differenz ein Anspruch entsteht: Dass Anforderungen sich am eigenen Niveau orientieren sollen.
Dann wird aus:
„Das passt nicht zu uns.“
schnell:
„Das ist grundsätzlich falsch.“
Und genau hier kippt die Perspektive.
Nicht jede Ausschreibung ist für jeden gedacht
Was dabei oft übersehen wird: Nicht jede Ausschreibung ist für jeden Anbieter gedacht. Und das ist auch gut so. Ausschreibungen dürfen sachlich begründete Differenzierungen vornehmen, solange sie keine unzulässige Markteinschränkung darstellen und für eine ausreichende Anzahl von Bietern erfüllbar sind.
Die eigentliche Frage ist daher nicht:
„Ist das zu viel verlangt?“
Sondern:
„Für wen ist das genau richtig – und für wen nicht mehr?“
Denn genau dort entsteht Differenzierung. Durch Substanz. Denn Auftraggeber haben jedes Recht, Anforderungen zu definieren, die
- über dem Durchschnitt liegen
- Entwicklung erzwingen
- und nicht für jeden Marktteilnehmer anschlussfähig sind – solange eine unzulässige Markteinschränkung vermieden wird
Das ist kein Fehler im Verfahren. Das ist eine Entscheidung.
Was in der Diskussion oft untergeht: Eine Ausschreibung hat einen klaren Zweck. Sie soll nicht „möglichst viele Anbieter glücklich machen“. Sondern die wirtschaftlichste Lösung für einen konkreten Auftrag identifizieren.
Warum Klarheit und hohe Anforderungen fairer sind als vermeintliche Offenheit
Und genau daraus ergibt sich etwas Entscheidendes: Ein Verfahren ist nicht dann fair, wenn es für alle passt. Sondern wenn es von Anfang an klar macht, was gefordert ist. Unklare oder bewusst niedrig gehaltene Anforderungen wirken auf den ersten Blick „offen“.
In der Praxis führen „offene“ Anforderungen aber oft zu etwas anderem:
- Missverständnissen
- schwer vergleichbaren Angeboten
- und Entscheidungen, die am Ende doch wieder subjektiv wirken
Die fairsten Verfahren sind paradoxerweise die, die am wenigsten bequem sind. Weil sie klar zeigen:
- wo das erwartete Niveau liegt
- welche Fähigkeiten wirklich zählen
- und welche Teile des Marktes dafür überhaupt in Frage kommen
Das ist nicht immer angenehm. Aber es ist transparent. Und genau darin liegt Fairness.
Müssen Anforderungen den Markt abbilden?
Anforderungen dürfen – und sollten – sich an dem orientieren, was für den konkreten Auftrag sinnvoll ist. Anforderungen müssen nicht den Durchschnitt des Marktes abbilden.
Ein höheres Anforderungsniveau ist dabei nicht per se problematisch. Problematisch wird es erst dann, wenn Anforderungen nicht mehr notwendig und sachlich begründbar sind oder den Wettbewerb unverhältnismäßig einschränken.
Die entscheidende Frage ist daher nicht:
„Erfüllt das der Markt heute flächendeckend?“
Sondern:
„Ist das für diesen Auftrag gerechtfertigt – und grundsätzlich erreichbar?“
Denn genau darin liegt der Unterschied zwischen einer anspruchsvollen Ausschreibung und einer unzulässigen Markteinschränkung.
Weiterdenken
Vielleicht ist die spannendste Information in einer Ausschreibung nicht, wer sich bewirbt. Sondern wer erklärt, warum er es nicht kann – und daraus irrtümlicherweise ableitet, dass es niemand könne.
Und vielleicht noch etwas: Wie schnell aus dieser Perspektive die nächste Annahme entsteht.
Wenn ich es nicht kann – und auch niemand in meinem Umfeld – dann muss die Ausschreibung wohl auf jemanden zugeschnitten sein. Das ist ein naheliegender Gedanke. Aber kein besonders belastbarer.
Denn er setzt voraus, dass der eigene Marktüberblick deckungsgleich mit dem tatsächlichen Markt ist.
Und genau das ist selten der Fall. Märkte werden oft aus der eigenen Perspektive heraus bewertet – nicht aus ihrer tatsächlichen Breite.
Was dabei leicht übersehen wird:
Es gibt nicht nur ein funktionierendes Niveau. Sondern mehrere. Alle sind legitim. Und sie entwickeln sich nicht zwangsläufig in dieselbe Richtung.
Praxistipp für Vergabestellen: Hohe Anforderungen gut dokumentieren
Hohe Anforderungen sind nicht nur zulässig, sondern oft notwendig, um die beste Lösung für einen Auftrag zu finden. Doch damit sie rechtssicher sind, müssen Sie als Vergabestelle eines besonders beachten: Dokumentation ist das A und O. Warum? Weil Sie im Nachhinein – etwa bei einer Bieterbeschwerde oder einem Nachprüfungsverfahren – nachweisen müssen, dass Ihre Anforderungen sachlich begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.
Drei zentrale Punkte sollten Sie dabei immer im Blick haben:
- Begründen Sie schriftlich, warum die gewählten Anforderungen für den konkreten Auftrag unverzichtbar sind. Ist es eine besondere technische Herausforderung? Ein hohes Sicherheitsniveau? Oder eine spezifische Expertise, die nur wenige Anbieter mitbringen? Halten Sie diese Gründe fest – idealerweise mit Verweis auf interne Bedarfsanalysen, Marktstudien oder technische Gutachten.
- Zeigen Sie auf, dass die Anforderungen erfüllbar sind. Eine Marktanalyse, die belegt, dass mehrere Bieter die Kriterien prinzipiell erfüllen können, stärkt Ihre Position enorm. Selbst wenn es nur zwei oder drei Anbieter sind – entscheidend ist, dass die Hürden nicht willkürlich gesetzt wurden.
- Dokumentieren Sie den Prozess. Wer war an der Festlegung der Anforderungen beteiligt? Wurden Bieterfragen oder Marktfeedback berücksichtigt? Transparenz schafft hier Vertrauen und beugt dem Vorwurf vor, die Ausschreibung sei „zugeschnitten“.
Merksatz: Je höher die Anforderungen, desto detaillierter muss die Begründung sein. Denn am Ende zählt nicht nur, dass Sie hohe Standards setzen – sondern warum Sie es tun. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie vor rechtlichen Risiken und sorgt dafür, dass Ihr Verfahren nicht nur anspruchsvoll, sondern auch fair und rechtssicher ist.



